Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

I. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und sonstige Leistungen durch die BVW Bremer Versandwerke GmbH, Zum Panrepel 17, 28307 Bremen (nachfolgend BVW), gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.

Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Käufer werden von BVW nicht anerkannt, sofern BVW diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sollte BVW Verkäufer von Waren und sonstige Leistungen durchführen, gilt dies nicht als Zustimmung zu abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen und zwar unabhängig davon, ob diese als Einzelbestimmungen oder als AGB angezeigt werden.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 Abs.1 BGB).

 

 

II. Registrierung als Kunde

(1) Der Kunde hat neben Direktbestellungen die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde zum BVW Handelssystem registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (vgl. Ziffer III Abs. 1).

Die Registrierung als Kunde erfolgt durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars, der Übersendung der Gewerbeanmeldung, das Absenden des Anmeldeformulars (ggf. mit Anlage), dem Erhalt der Bestätigungsemail sowie dem Erhalt der Zugangsdaten. Die zur Erstellung des Kundenkontos erforderlichen Daten sind von dem Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, nachträgliche Änderungen der persönlichen Daten von Kunden sind von diesen eigenverantwortlich einzutragen.

(2) Das von dem Kunden gewählte Passwort ist von diesem unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(3) Durch die Registrierung erklärt der Kunde sein generelles Einverständnis mit den Abläufen und den rechtlichen Regelungen des Kaufgeschäftes.

 

 

III. Angebot und Annahme

(1) Die BVW verkauft ihre Waren und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer gemäß Definition im Sinne des § 14 BGB.

(2)Die Bestellung des Kunden ist verbindlich. Angebote von BVW sind freibleibend und richten sich unter anderem nach der Verfügbarkeit der Waren im Augenblick der Ausführung der Bestellung.

(3) Soweit zusätzlich die Möglichkeit einer Online-Bestellung eingerichtet ist, gibt der Kunde bereits am Ende des Bestellvorgangs durch Klick auf den Button "Zahlungspflichtig Bestellen" ein verbindliches Vertragsangebot ab. Diese Abgabe des Vertragsangebotes ist nur möglich, wenn vorher das Einverständnis und die Zustimmung zu diesen AGB durch Anklicken des entsprechenden Buttons erklärt wurde.

Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn BVW diese Bestellung (Kaufangebot) annimmt. Dies geschieht ausschließlich durch eine entsprechende E-Mail, mit der BVW den Eingang und die Annahme der Bestellung bestätigt.

(4) BVW ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Waren zu liefern, die angeboten sind, deren Lieferung jedoch wegen zwischenzeitlichen Ausverkauf oder Nichtbeschaffbarkeit zu den üblichen Bedingungen möglich ist.

 

 

IV. Preise, Leistungen, Versandkosten, Aufrechnung, Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen sind für BVW kosten- und spesenfrei zu leisten. Die Belieferung erfolgt gegen Vorauszahlung, sofern BVW nicht das Einverständnis mit einer anderen Art der Zahlung schriftlich bestätigt hat. Wird gegen offenes Ziel geliefert, so ist der Rechnungsbetrag spätestens 7 Tage nach dem Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Zahlungsverzug tritt unbeschadet einer vorherigen Mahnung 8 Tage nach Rechnungsdatum ein. BVW versendet die Rechnungen regelmäßig im Rahmen des üblichen Geschäftsablaufs innerhalb des Rechnungsdatumstages.

(2) Zahlungen des Kunden werden stets gemäß § 366 BGB auf offene Forderungen angerechnet. Bestehen neben einer Hauptforderung Kosten- und/oder Zinsansprüche, so wird eine Zahlung stets zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und dann auf die Hauptforderung angerechnet.

(3) Soweit Gutschriften verrechnet werden, erfolgt dies von BVW automatisch im Rahme der Rechnungstellung. Der Ausweis erfolgt auf der Rechnung.

(4) Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten oder erhaltene Ware im Nachherein zu günstigeren Preisen berechnet zu erhalten. Soweit BVW vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für die aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigt, geschieht dies ohne Rechtspflicht. Für alle Bestellungen, die über den Onlineshop ausgelöst werden, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Warenwirtschaftssystem der BVW hinterlegten Preise. Diese Preise könnten jedoch aufgrund technisch bedingter Verzögerungen geringfügig von den im Onlineshop dargestellten Preis abweichen.

(5) Jeweils für den ersten Versand berechnet BVW für Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 3,95 netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Lieferungen innerhalb der Mitgliedstaaten innerhalb der EU und für internationale Leistungen wird eine entsprechende Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 8,95 zahlbar und fällig. Dem Kunden ist es vorbehalten, die hierdurch entstehenden Kosten mit BVW abgestimmtes Setzen der Belieferungstage zu beeinflussen. Werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen, so liefert BVW einmal je Woche zu einem durch BVW definierten Liefertag. Das Ankreuzen eines bestimmten Lieferungstages regelt, dass BVW sich bemüht, eine entsprechende Belieferung sicherzustellen. BVW wird sich bemühen, in Abstimmung mit dem Kunden den Lieferungstag einzuhalten, soweit dies im Rahmen der Zeitabläufe möglich ist.

(6) Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

(7) Der Abzug von Skonto ist zwischen BVW und dem Kunden nicht vereinbart. Etwas anderes gilt nur, wenn gesondert individuell eine Skontoabzugsvereinbarung getroffen ist.

(8). Die Aufrechnung mit der Kaufpreiszahlungspflicht des Kunden ist diesem durch Aufrechnung nur gestattet, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BVW anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur dann zulässig, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 

V. Leistungspflicht, Lieferbedingungen, Lieferverzögerung, Annahmeverzug

(1) BVW erfüllt ihre Leistungspflicht aus den mit den Kunden geschlossenen Kaufverträgen durch Lieferung der Waren ab Lager Bremen.

Die von BVW angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind Angaben, die nach bestem Wissen gemacht wurden, aber nicht rechtsverbindlich sind.

Sollen bestimmte Lieferfristen und Liefertermine eingehalten werden, sind diese wirksam und verbindlich, wenn diese einzelvertraglich vereinbart wurden.

Fixgeschäfte im Sinne des Gesetzes werden nur dann abgeschlossen, wenn eine solche Vereinbarung ausdrücklich und schriftlich und in Abweichung der sonstigen vertraglichen Regelungen dieser AGB abgeschlossen wurde.

(2) BVW ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(3) Die Leistungspflicht von BVW beschränkt sich bis zur Übergabe der Ware an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den im Lager von BVW verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachbestellung gleicher Ware beim Vorlieferanten und bei einer Nachlieferungsmöglichkeit nicht zur Belieferung zum gleichen Preis, soweit sich der Preis des Lieferanten verändert haben sollte.

(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die BVW die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung u. s. w.) selbst wenn sie bei Zuliefern von BVW oder unter Lieferanten eintreten, hat BVW auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BVW, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(5) BVW übernimmt keine Haftung und steht auch nicht dafür ein, dass Vorlieferanten ihrer Leistungsverpflichtung vertragsgemäß nachkommen, um die Lieferung des Kunden sicherzustellen.Sind aufgrund von Ereignissen, die BVW nicht zu vertreten hat, rechtzeitige Belieferungen nicht mehr möglich oder sind bestimmte Artikel bei Vorlieferanten von BVW nicht oder nicht mehr verfügbar, ist BVW verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren und berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies geschieht durch Unterrichtung per E-Mail oder in sonstiger Weise schriftlich. Eine Pflicht zum Schadens- oder Aufwendungsersatz zugunsten des Kunden trifft BVW nicht. Schon bezahlte Gegenleistungen hat BVW unverzüglich dem Kunden zu erstatten.

 

 

VI. Gefahrübergang

(1) Es wird Lieferung "Ab Lager" Bremen, Bundesrepublik Deutschland vereinbart; Es gilt der incoterm "exw" der jeweils neuesten Fassung (ex worcs ab Werk. Ab Werk bedeutet, dass BVW liefert, wenn BVW dem Kunden ab Bremen Zum Panrepel oder an einem anderen benannten Ort die Ware zur Verfügung stellt. Der BVW muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss BVW sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte; http://www.iccgermany.de/icc-regeln-und-richtlinien/icc-incotermsR.html).

(2) Soll BVW auf Wunsch des Kunden den Versand der Ware besorgen, erfolgt dies im Namen und für Rechnung des Kunden. Ist eine andere Versandart nicht vereinbart, obliegt die Bestimmung der Versandart BVW. Eine Gewähr für die kostengünstigste Ausführung übernimmt BVW nicht.

(3) Ist die Lieferung nicht nach Fälligkeit gemäß vorstehender Regelungen erfolgt, so gerät BVW in Schuldnerverzug, sobald der Kunde BVW unter Beachtung einer angemessenen Frist (mindestens 2 Wochen) erfolglos gemahnt hat.

(4) Die pauschalierte Verzugsentschädigung beträgt 0,25 % des Rechnungswertes der in Verzug befindlichen Leistung für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 %.

(5) Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist BVW berechtigt, nach einmaliger Fristsetzung von mindestens einer Kalenderwoche nach Wahl von BVW entweder auf Kosten des Kunden einzulagern, die Ware interessewahrend für den Kunden zu veräußern und Schadenersatz geltend zu machen.

 

 

VII. Eigentumsvorbehalt

(1) BVW behält sich das Eigentum an der oder den Kaufsachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware(n) pfleglich zu behandeln, insbesondere sie vor Schäden zu bewahren. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.

(2) Wird Ware von BVW mit anderen Beständen vermischt und erlischt dadurch das Eigentum von BVW an der Vorbehaltsware (§ 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass BVW Miteigentum an dem vermischten Bestand in dem Umfang erwirbt, als der Wert der von BVW gelieferten Ware im Verhältnis zu den vermischten Gegenständen steht. Die durch das Vermischen entstehende Warengesamtheit ist Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

(3) Zur Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BVW berechtigt. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, ist er berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Diese Befugnis kann BVW widerrufen, soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde tritt BVW sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt bis zur Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Falle der Weiterveräußerung ab. Wir die Vorbehaltsware nach Vermischung mit anderen BVW nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung in Höhe des Miteigentumsanteils von BVW an der veräußerten Sache bzw. an den veräußerten (vermischten) Beständen. BVW nimmt die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber BVW ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.

(4) Bei Pfändungen Dritter oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, den Dritten unverzüglich auf das Eigentum von BVW hinzuweisen und BVW schriftliche Mitteilung von dem Pfändungsversuch oder von dem anderen Zugriff zu machen, um BVW Gelegenheit zu geben, rechtliche Schritte zur Wahrung des Vorbehaltseigentums zu ergreifen. Soweit die Kosten etwa einer erforderlich werdenden rechtlichen Maßnahme nicht einbringlich sind, hat der Kunde BVW diese Kosten zu erstatten.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Nichtabnahme und Nichtzahlung, ist BVW mit einer Frist von 7 Tagen nach Aufforderung berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet BVW den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

(6) Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
BVW ist nach Rücktritt des Vertrages berechtigt, die Vorbehaltsware nach pflichtgemäßem Ermessen und interessewahrend für den Kunden insbesondere auch freihändig zu verwerten. An BVW abgetretene Forderungen können bei dem Dritten unter Anzeige der Forderungsabtretung eingezogen werden. Soweit BVW die Abtretung beim Dritten nicht selbst anzeigt, hat dies der Kunden auf Verlangen von BVW vorzunehmen.

Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben und Erklärungen abzugeben, die zur Durchsetzung der Forderung von BVW notwendig und geeignet sind.

(7) BVW verpflichtet sich, die BVW nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

(8) Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung geht automatisch das Eigentum an den gelieferten Waren sowie sämtliche abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

 

 

VIII. Gewährleistung, Beschaffenheit der Waren, Rügepflicht, Verjährung

(1) Der Kunde als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches hat die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsablauf tunlich ist.

Bei Feststellung von Mängeln hat der Kunde BVW unverzüglich zu informieren. Diese hat über das im Onlineshop zu diesem Zweck verfügbare Formular zu erfolgen. Aus diesem Formular ergibt sich gleichzeitig der Ablauf, wie Mängelrüge und Rückgabe abgewickelt werden.

Die Rügefrist beträgt höchstens 7 Tage. Zur Wahrung der Frist ist der Zugang bei BVW erforderlich.

Tritt der Mangel aus Gründen auf, die der Kunde nicht zu vertreten hat und die trotz unverzüglicher Untersuchung der Ware nicht aufgetreten sind, hat der Kunde die Mängelanzeige unverzüglich nach Entdeckung des Mangels entsprechend den vorstehend beschriebenen Abläufen anzuzeigen.

Die Haftung von BVW für Sach- und Rechtsmängel entfällt, wenn der Kunde seinen Obliegenheiten nach diesen vertraglichen Regelungen nicht oder nicht vollständig nachkommt.

(2) Hat der Kunde berechtigt Mängelansprüche geltend gemacht, kann BVW nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung), anstelle der mangelhaften Ware neue mangelfreie Ware liefern (Neulieferung) oder die mangelhafte Ware zurücknehmen und etwaig schon gezahlte Zahlungen auf die Ware zurück zu erstatten. Ist eine Nacherfüllung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, ist BVW zur Nacherfüllung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus, die BVW zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), und Schadenersatz statt Leistung zu verlangen.

Der Kunde kann Schadenersatz statt Leistung nur dann verlangen, wenn er zunächst entweder seine Minderungsrechte oder den Anspruch auf Rücktritt geltend gemacht hat und diese Ansprüche seitens BVW nicht innerhalb von 7 Tagen akzeptiert wurden.

(3) Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.

(4) BVW ist berechtigt bis zu 3 Nacherfüllungsversuche zu unternehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(5) Bei mangelhafter Montageanleitung beschränkt sich die Haftung zunächst auf die Lieferung einer mängelfreien Montageanleitung, soweit nicht eine ordnungsgemäße Montage erfolgt ist.

(6) Die Haftung von BVW ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt, soweit nicht besondere Schadenersatzansprüche nach den Regeln in dieser Vertragsvereinbarung geltend gemacht werden können. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit BVW Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist. BVW haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der BVW-Erfüllungsgehilfen beruht.

Haftungsansprüche nach dieser Vereinbarung verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht im Fall von Schadenersatzansprüchen. Dies gilt im Übrigen nicht, soweit § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt. Im Übrigen gelten die Beschränkungen der Haftung für Sach- und Rechtsmängel nicht, wenn BVW Arglist vorwerfbar ist oder BVW eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat.

(7) Soweit ein Kunde seinerseits wegen einer von BVW gekauften Ware Haftungen ausgesetzt ist, verbleiben ihm die gesetzlichen Rechte, soweit eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschuldet ist. Über den Ersatz von Aufwendungen hinaus haftet BVW für Schadenersatzansprüche nur im Rahmen der Begrenzung gemäß dieser Vertragsregelungen.

 

 

IX. Garantien

(1) Die Übernahme einer Garantie durch BVW bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung, in der Grund und Inhalt und Umfang konkret beschrieben sind. Soweit ein Hersteller eine Garantie übernimmt, die sich auf die Beschaffenheit von BVW gelieferter Ware bezieht oder darauf bezieht, dass diese Ware für eine bestimmte Dauer eine Beschaffenheit behält, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie, zu denen der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu. Soweit dazu die Abtretung der entsprechenden Ansprüche von BVW erforderlich ist, tritt hiermit BVW diese Rechte an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung hiermit an Erfüllungsstatt an.

 

 

X. Allgemeine Haftung

(1) Weitergehende Ansprüche des Kunden über diese in dem Vertrag geregelten Ansprüche bestehen nicht. Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht in dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt die Haftung von BVW nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BVW oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen von BVW beruhen oder wenn BVW eine wesentliche vertragliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt.

(2) Soweit BVW dem Grunde nach haftet, beschränkt sich die Haftung mit Ausnahme für Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbar durch Schaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

(3) Ansprüche aus dieser Vereinbarung verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit BVW oder die Erfüllungsgehilfen von BVW wegen Vorsatzes haften.

(4) Ansprüche aus Produkthaftung bleiben unberührt.

(5) Indizierte Filme sowie Filme "FSK 18" dürfen durch den Kunden Minderjährigen nicht zur Verfügung gestellt werden. BVW übernimmt keine Haftung dafür, wenn gelieferte Filme an Minderjährige gelangen.

 

 

XI. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtszuständigkeit, salvatorische Klausel

(1). Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Das Schriftformerfordernis ist Wirksamkeitsvoraussetzung.

(2) Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort der Geschäftssitz von BVW in Bremen.

Für alle übrigen Kunden gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes und Erfüllungsortes die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) BVW weist darauf hin, dass an von BVW gelieferten Waren Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte Dritter bestehen könnten, die ohne Einschränkung vom Kunden zu beachten sind.

(5) An den von BVW erstellten Unterlagen behält sich BVW alle Rechte aus Eigentum oder Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen nur mit Zustimmung von BVW genutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen von BVW unverzüglich zurückzugeben.

(6) BVW weist darauf hin, dass Daten der Kunden, die den Geschäftsverkehr mit BVW betreffen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erledigung des Auftrags notwendig ist und oder soweit der Kunde sein Einverständnis erklärt hat.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen nicht geregelt werden dürfen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Entsprechendes gilt, wenn in diesem Vertrag eine Lücke offenbar werden sollte.